Was passiert, wenn der Pachtvertrag eines Tages ausläuft?

FAQs

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Was passiert, wenn der Pachtvertrag eines Tages ausläuft?

Ob nach 15, 20 oder 25 Jahren: irgendwann läuft jeder Pachtvertrag einmal aus. In den meisten Fällen hat dann der Betreiber, 1 oder 2 x das Optionsrecht, den Pachtvertrag zu den gleichen Bedingungen wie zuvor zu verlängern. Jeder Vertrag setzt dafür einen Termin: 1 bis 1,5 Jahre vor Ablauf des Vertrags sollte der Betreiber den Eigentümern bzw. ihrem Verwalter schon anzeigen, ob er verlängern möchte, damit noch genug Zeit zum Verhandeln bleibt oder dafür, einen anderen Betreiber zu finden. Denn in der Regel wird der Betreiber zwar gerne verlängern wollen – schließlich ist ein am Markt etabliertes und gut belegtes Heim für ihn ein absolut lohnendes Engagement. Aber er möchte für seine Unterschrift praktisch immer ein Entgegenkommen, und zwar umso mehr, je länger er sich an das Pflegeheim binden soll. Üblich und auch nachvollziehbar ist der Wunsch des Betreibers, dass die Eigentümer über die normale Instandhaltung / Instandsetzung hinaus etwas für die Attraktivität des Heims tun, was letztendlich auch allen Beteiligten zugutekommt, hilft es doch der Einrichtung, am Markt wettbewerbsfähig zu bleiben. Als Eigentümer ist man daher gut beraten, für die Verlängerung eines Pachtvertrags zum Beispiel 2.000 bis 3.000 € o.ä. einzuplanen. Im Vergleich zu den notwendigen Investitionen bspw. in eine vermietete Eigentumswohnung sind diese Beträge aber immer noch sehr moderat. Die Verhandlungen mit dem Betreiber führt übrigens der Verwalter als Interessenvertreter der Eigentümergemeinschaft. Auch aus diesem Grund ist es wichtig, einen erfahrenen und gut vernetzten Verwalter zu engagieren, denn auf sein Verhandlungsgeschick und seine Kontakte kommt es an, um mit dem Betreiber zu einem erfolgreichen Ende zu kommen oder ggf. einen neuen Betreiber ausfindig zu machen. In aller Regel ist es zwar so, dass man mit ein und demselben Betreiber die gesamte Lebensdauer einer Pflegeimmobilie bestreiten wird, und zwar 50, 60 und mehr Jahre lang. Aber wenn der Betreiber tatsächlich einmal zu hoch pokern sollte, muss man dies ggf. erkennen und dagegen halten, notfalls mit Alternativangeboten kontern können.

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Kann ich mein Pflegeappartement bei Bedarf selbst nutzen? Wie wird dann ggf. die Miete verrechnet?

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