FAQs
FAQs
Wie geht es nach meiner Kaufentscheidung weiter?
Sie haben sich gründlich informiert, die besten Angebote verglichen und Ihre Entscheidung getroffen? So geht es anschließend weiter:
Zunächst muss die Finanzierung des Kaufpreises geklärt werden, insbesondere dann, wenn der gesamte Erwerbsaufwand, also Kaufpreis, Grunderwerbssteuer, Grundbuch- und Notarkosten nicht komplett aus Eigenmitteln bestritten werden kann. Viele Bauträger / Verkäufer verlangen sogar vor einem Notartermin eine Finanzierungsbestätigung oder einen Kapitalnachweis von ihren Kunden. Und – sofern die zumeist attraktiven Förderdarlehen der KfW-Bank in Anspruch genommen werden sollen – ist es sogar zwingend erforderlich, die Finanzierung vor dem Notartermin in die Wege zu leiten.
Im nächsten Schritt ist zu klären, zu welchem Notar Sie gehen möchten. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass Sie Ihren Notar grundsätzlich frei wählen können. Allerdings gibt es in Ihrem eigenen Interesse mehrere Aspekte zu bedenken, weswegen wir dieser Frage einen eigenen Beitrag gewidmet haben.
Im dritten und letzten Schritt geht es um die Vorbereitung des Kaufvertrags und die Zusendung des kompletten Vertragswerks an Sie durch das ausgewählte Notariat. Um den Musterkaufvertrag unterschriftsreif anzupassen, müssen die persönlichen Daten der Erwerber und die Daten des konkreten Kaufobjekts integriert werden. Erst dann kann Ihnen der fertige Kaufvertrag zusammen mit den anderen Bestandteilen des Vertragswerks zugeschickt werden – per Post und / oder per Email. Sobald Sie die Unterlagen erhalten haben, beginnt eine 14-Tages-Frist zu laufen, die der Gesetzgeber festgelegt hat, um Immobilienkäufer vor einer übereilten Kaufentscheidung zu schützen. Sie dürfen also erst nach 14 Tagen zum Notar, der Termin selbst kann aber selbstverständlich schon vorher vereinbart werden.
Grundsätzlich sollten Sie jedoch im Interesse aller Beteiligten sämtliche Fragen, ob inhaltlicher, wirtschaftlicher oder rechtlicher Natur, bereits vor der Vereinbarung des Notartermins klären. Hierfür stehen Ihnen übrigens der Notar und sein Fachangestellter bereits im Vorfeld telefonisch und, falls notwendig, auch persönlich zur Verfügung. Keinesfalls sollten kaufrelevante Fragen erst im Notartermin besprochen werden.