Zu den laufenden Nebenkosten: wer trägt die Grundsteuer und wie wird diese abgerechnet?

FAQs

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Zu den laufenden Nebenkosten: wer trägt die Grundsteuer und wie wird diese abgerechnet?

In 9 von 10 Fällen beziehen sich Pachtverträge auf die aktuelle Betriebskostenverordnung, wobei festgelegt wird, dass der Betreiber die dort genannten Betriebskosten zu tragen hat. Darunter fällt dann auch die zu den laufenden öffentlichen Abgaben zählende Grundsteuer. Aber auch wenn bei Ihrem Wunschobjekt die Ausnahme von der Regel vorliegt und der Betreiber die Grundsteuer nicht bezahlt, ist dies kein zu gravierender Kostennachteil. Die Höhe der Grundsteuer richtet sich zwar als kommunale Abgabe nach den lokal / regional unterschiedlichen Hebesätzen und kann daher nicht pauschal beziffert werden, in der Regel liegt sie allerdings bei normal teuren Pflegeappartements zwischen 50 und 100 € pro Monat. Wenn man bedenkt, dass am Markt Verwaltergebühren zwischen 100 € und 440 € verlangt werden, ist an dieser Stelle unter Umständen das größere Kostenproblem zu lösen.

Die Grundsteuer wird übrigens in jedem Fall zunächst dem Eigentümer eines Pflegeappartements in Rechnung gestellt, und zwar dem Eigentümer am Stichtag des 1. Januar eines jeden Jahres. Dies ist von Verwaltungs wegen so geregelt und lässt sich unglücklicherweise auch nicht ändern. Somit ist vom Verwalter jeweils mit dem Betreiber zu klären, wie und wann und ggf. mit welchem Nachweis die Grundsteuer den Eigentümern erstattet wird.

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Kann ich mein Pflegeappartement bei Bedarf selbst nutzen? Wie wird dann ggf. die Miete verrechnet?

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